Progr. Erneuerbare Energie

Förderrichtlinien „Erneuerbare Energien“

Zweck und Ziel der Förderung:

Das Förderprogramm soll Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energiesparmaßnahmen in der Gemeinde Rings­berg unterstützen.

Was wird gefördert?

– Energieberatung zur Erlangung eines Energiepasses
– Dämmmaßnahmen zur Energieeinsparung
– Modernisierung von Heizungsanlagen
– Pellet Heizungen
– Wärmepumpen für die Bereiche
+ Luft
+ Erde
+ Wasser
– Solarthermie
– Kleinwindkraftanlagen
sofern diese Maßnahmen durch die BAFA / KfW – Bankengruppe gefördert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle Gebäudeeigentümer auf dem Gebiet der Gemeinde Ringsberg

Förderdauer

Beginn der Förderung ist der 01.04.2009

Voraussetzung für die Förderung

Die Maßnahme muss nach den Förderbedingungen „Erneuerbare Energien“ der
KfW-Bankengruppe / BAFA förderwürdig sein. Der Antragsteller hat dieses nachzuweisen.

Eigenleistungen sind nicht anrechenbar.

Weg der Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist bei der Gemeinde Ringsberg unter Vorlage einer Kostenschätzung sowie notwendiger technischer Daten und Unterlagen vor Erstellung der Anlage einzureichen. Der Bau- /Installationsbeginn kann gleichzeitig mit dem Einreichen des Antrags erfolgen. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden dann die Förderzusagen erteilt. Die Förderzu­sage ist auf 6 Monate befristet, eine Fristverlängerung ist in der Regel nicht möglich. Innerhalb dieser Zeit ist die Anlage fertig zustellen und abzurechnen.
Antragsfristen

Antragsfristen bestehen nicht. Die Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushalts­mittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge erteilt.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt durch Festbetragsfinanzierung mit nicht rückzahlbaren Investitionszu­schüssen. Die Förderhöhe beträgt 10 v. H. der Investitionskosten, höchstens jedoch 1000,00 Euro pro Anlage und Antrag bei Wohnraumsanierung. Es werden pro Antragsteller maximal 2 voneinander unabhängige Anlagen/Anträge gefördert. Die Förderung erfolgt höchstens bis zur Höhe der verfügbaren Haushalts­mittel in Höhe von 25.000,00 € im laufenden Haushaltsjahr. Sind alle Mittel im Jahre 2009 vergeben, erhalten zusätzliche Antragsteller eine verbindliche Zusage, aus dem kommenden Haushalt gemäß Finanzplan gefördert zu werden.

Muster_AntragEnergiefoerderung

Links zur Hilfe bei der Antragstellung:
www.bafa.de
kfw.de

Erneuerbare Energien Ziele und Planung

Links zum Thema
Haus sanieren – profitieren Haus sanieren

Idee und Bilanz – die Details Projekt Energie